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   KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21, 1 W 30/21, 1 W 31/21, 1 W 32/21, 1 W 33/21   

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https://dejure.org/2021,15086
KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21, 1 W 30/21, 1 W 31/21, 1 W 32/21, 1 W 33/21 (https://dejure.org/2021,15086)
KG, Entscheidung vom 11.05.2021 - 1 W 29/21, 1 W 30/21, 1 W 31/21, 1 W 32/21, 1 W 33/21 (https://dejure.org/2021,15086)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 1 W 29/21, 1 W 30/21, 1 W 31/21, 1 W 32/21, 1 W 33/21 (https://dejure.org/2021,15086)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsmacht des nicht im Handelsregister eingetragenen (Nachtrags-)Liquidators gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsmacht des nicht im Handelsregister eingetragenen (Nachtrags-)Liquidators gegenüber dem Grundbuchamt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Nachweis der Vertretungsmacht eines (Nachtrags-)Liquidators gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zum Nachweis der Vertretungsmacht eines Nachtragsliquidators einer GmbH gegenüber dem Grundbuchamt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2125
  • MDR 2021, 1206
  • FGPrax 2021, 159
  • DB 2021, 1400
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 24.09.2020 - 1 W 1347/20

    Löschungsberechtigung mittels Handelsregister bei Registerblattschließung

    Auszug aus KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21
    Diese Form gilt auch für den Nachweis der Vertretungsberechtigung, wenn der von der Eintragung Betroffene nicht selbst, sondern ein Vertreter in seinem Namen die Bewilligung erklärt hat (Senat, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 W 1347/20 - FGPrax 2020, 253).

    Ob er diese Stellung noch im Zeitpunkt der Beurkundung der Bewilligungen der Grundschulden am 10. Dezember 2020 hatte - auf den es hier ankommt, weil die Beteiligten zu 2 und 3 wegen der eigenen bzw. in ihrem Namen abgegebenen Erklärungen Ansprüche auf Erteilung von Ausfertigungen erworben hatten (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 W 1347/20 - FGPrax 2020, 253) - ist mit dem Beschluss nicht nachzuweisen.

  • KG, 13.02.2007 - 1 W 272/06

    GmbH; Nachtragsliquidation: Voraussetzungen für die Anordnung einer

    Auszug aus KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21
    Hat hingegen eine Liquidation der Gesellschaft bereits stattgefunden oder geht es nicht um die Einziehung und Verteilung von Vermögen, sondern anderer Abwicklungsmaßnahmen, so sind auf Antrag Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu bestellen (KG, 25. ZS, GmbHR 2012, 216; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 W 272/06 - KGreport 2007, 547; Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 W 2002/00 - GmbHR 2001, 252; BayObLG, …
  • OLG München, 21.10.2010 - 31 Wx 127/10

    GmbH: Voraussetzung für ein Absehen von der Eintragung eines bestellten

    Auszug aus KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21
    (3) Im Fall des § 66 Abs. 5 GmbHG ist die gelöschte Gesellschaft als Liquidationsgesellschaft mit den bestellten Liquidatoren von Amts wegen in das Handelsregister einzutragen (OLG München, NZG 2011, 38; OLG Celle, GmbHR 1997, 752; Karsten Schmidt/Scheller, a.a.O., Rdn. 58; Haas, a.a.O., Rdn. 39; H.-F. Müller, in: Münchener Kommentar, GmbHG, 3. Aufl., § 66, Rdn. 82; Kleindiek, in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 20. Aufl., § 74, Rdn. 20 Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 394, Rdn. 37).
  • KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17

    Wiedereintragung einer KG wegen Nachtragsliquidation

    Auszug aus KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21
    Außerdem ist jedenfalls im Hinblick auf die Rechtsprechung des 22. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 9. September 2019 - 22 W 93/17 - FGPrax 2020, 31) nicht zu erwarten, dass das Registergericht hier die Eintragung der Beteiligten zu 1 und des Nachtragsliquidators im Handelsregister ablehnen wird.
  • KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04

    GmbH: Wichtiger Grund für die Abberufung eines Nachtragsliquidators;

    Auszug aus KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21
    Auch ein gemäß § 66 Abs. 5 GmbHG bestellter Liquidator kann später aus wichtigem Grund abberufen werden, § 66 Abs. 3 GmbHG (Senat, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 W 25/04 - FGPrax 2006, 28, 29).
  • KG, 21.11.2011 - 1 W 652/11

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Verfügungsbefugnis eines Insolvenzverwalters

    Auszug aus KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21
    Auch wenn diese Urkunden keinerlei öffentlichen Glauben genießen (vgl. Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 290, Rdn. 13), besteht in der Regel doch kein Grund, am Fortbestand der Bestellung zu zweifeln, wenn sie in Urschrift vorgelegt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2011 - 1 W 652/11 - FGPrax 2012, 8).
  • KG, 20.10.2011 - 25 W 36/11

    GmbH: Erforderlichkeit einer Liquidation nach Löschung der Gesellschaft

    Auszug aus KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21
    Hat hingegen eine Liquidation der Gesellschaft bereits stattgefunden oder geht es nicht um die Einziehung und Verteilung von Vermögen, sondern anderer Abwicklungsmaßnahmen, so sind auf Antrag Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu bestellen (KG, 25. ZS, GmbHR 2012, 216; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 W 272/06 - KGreport 2007, 547; Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 W 2002/00 - GmbHR 2001, 252; BayObLG, …
  • KG, 09.01.2001 - 1 W 2002/00

    Bestellung zum Nachtragsliquidator entgegen dem Willen des Betroffenen;

    Auszug aus KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21
    Hat hingegen eine Liquidation der Gesellschaft bereits stattgefunden oder geht es nicht um die Einziehung und Verteilung von Vermögen, sondern anderer Abwicklungsmaßnahmen, so sind auf Antrag Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu bestellen (KG, 25. ZS, GmbHR 2012, 216; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 W 272/06 - KGreport 2007, 547; Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 W 2002/00 - GmbHR 2001, 252; BayObLG, …
  • KG, 07.07.1998 - 1 W 6250/96
    Auszug aus KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21
    Eine solche Beschränkung der Vertretungsmacht ist hingegen bei Bestellung von Liquidatoren nach § 66 Abs. 5 GmbHG im Gegensatz zu einer solchen nach § 273 Abs. 4 AktG (hierzu Senat, Beschluss vom 7. Juli 1998 - 1 W 6250/96 - NZG 1999, 163, 165) nicht möglich (Haas, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., § 66, Rdn. 40).
  • BGH, 26.07.2022 - II ZB 20/21

    Handelsregistersache: Amtswegige Eintragung einer gelöschten GmbH und ihrer

    Der Beschluss des ersten Zivilsenats des Kammergerichts (ZIP 2021, 2125), wonach die Handelsregistereintragung zur Eintragung der Grundpfandrechte erforderlich sei, binde den Senat nicht.

    Dazu gehört auch die Eintragung der Beteiligten als der zu liquidierenden Gesellschaft (vgl. BayObLGZ 1993, 341, 345; OLG Celle, GmbHR 1997, 752; OLG Düsseldorf, GmbHR 1979, 227, 228; KG, ZIP 2021, 2125, 2126; Haas in Noack/Servatius/Haas, GmbHG, 23. Aufl., § 66 Rn. 39; Nerlich in Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG, 3. Aufl., § 66 Rn. 100; Paura in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Aufl., § 66 Rn. 84; Scholz/Scheller, GmbHG, 12. Aufl., § 60 Rn. 69; Scholz/K. Schmidt/Scheller, GmbHG, 12. Aufl., § 66 Rn. 58; aA Altmeppen, GmbHG, 10. Aufl., § 75 Rn. 67).

  • KG, 09.11.2021 - 22 W 68/21

    Wiedereintragung einer gelöschten Gesellschaft bei Bestellung eines Liquidators

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde habe der 1. Zivilsenat des Kammergerichts mit Beschluss vom 29. April 2021 (Gz. 1 W 29/21, nachfolgend auch nur: "Beschluss des Kammergerichts", hinsichtlich der Rnrn. zitiert nach der Veröffentlichung in juris) zurückgewiesen.

    Der Senat weicht mit seiner Auffassung über die Notwendigkeit der (Wieder-)Eintragung der Beteiligten und des Liquidators im Handelsregister von der Rechtsprechung des 1. Zivilsenates des Kammergerichtes (Beschluss vom 11. Mai 2021 - 1 W 29/21 -, insbesondere Rn. 27, juris) ab.

  • KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21

    Antrag auf Wiedereintragung als Teil eines Antrags auf Bestellung eines

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde habe der 1. Zivilsenat des Kammergerichts mit Beschluss vom 29. April 2021 (Gz. 1 W 29/21, nachfolgend auch nur: "Beschluss des Kammergerichts", hinsichtlich der Rnrn.

    Der Senat weicht mit seiner Auffassung über die Notwendigkeit der (Wieder-)Eintragung der Beteiligten und des Liquidators im Handelsregister von der Rechtsprechung des 1. Zivilsenates des Kammergerichtes (Beschluss vom 11. Mai 2021 - 1 W 29/21 -, insbesondere Rn. 27, juris) ab.

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